Fassung März 2022
RCH-ProPlan/Div/Lagerpauli, AGB, V2, 27.02.23.doc
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
RZR Real GmbH, FN 241489 g (in der Folge „Lagerpauli“)
1. Vertragsabschluss
1.1 Lagerpauli lädt den Kunden1 durch die Darstellung der verfügbaren Objekte auf der Website www.lagerpauli.at zur Angebotslegung hinsichtlich dieser Objekte ein. Die Bezeichnung eines Objektes auf der genannten Website als „verfügbar“ stellt kein rechtlich verbindliches Angebot seitens Lagerpauli dar.
1.2 Eine Buchung des Kunden wird durch das aktive Anklicken des Buttons „zahlungspflichtige Buchung“ auf der Website www.lagerpauli.at abgeschlossen. Nimmt Lagerpauli das damit gelegte Angebot des Kunden an, so kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande, sobald der Kunde das Entgelt nach Zugang der Buchungsbestätigung an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse bezahlt hat.
2. Mietobjekt
2.1 Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht, das gebuchte Mietobjekt als Lagerfläche zu nutzen. Eine Untervermietung an Dritte ist unzulässig und berechtigt Lagerpauli zur sofortigen Vertragsauflösung.
2.2 Die auf der Website www.lagerpauli.at angegebene Fläche des Mietobjektes stellt eine Ungefähr-Angabe dar. Abweichungen der angegebenen Lagerfläche um bis zu 5% werden vom Kunden ausdrücklich in Kauf genommen.
2.3 In begründeten Einzelfällen hat Lagerpauli das Recht, den Kunden mit einer an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu versendenden Verständigung aufzufordern, das Mietobjekt binnen 21 Tagen ab dieser Verständigung zu räumen und den Inhalt in einem von Lagerpauli zur Verfügung gestellten alternativen Mietobjekt, das zumindest die gleiche Größe aufzuweisen hat, einzulagern. Diese alternative Einlagerung kann insbesondere bei notwendigen Reparaturen, Umbauten, behördlichen Anweisungen oder sonstigen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Kommt der Kunde der Aufforderung von Lagerpauli nicht fristgerecht nach, so ist Lagerpauli berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen und die eingelagerten Gegenstände selbst in ein vergleichbares Mietobjekt zu verbringen, wofür
1 Geschlechtsspe zifische Begriffe werden im Sinne der bessere n Lesbarkeit nicht gegendert, stattdessen wird die männliche
Form verwende t, die sich im gesamten Text auf alle Geschlechter bezieht
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sich Lagerpauli auch eines Dritten bedienen kann, in welchem Fall der Kunde zum Kostenersatz verpflichtet ist. Kommt es zu einem solchen Mietobjektwechsel, so berührt das das bestehende Vertragsverhältnis nicht, insbesondere begründet ein solcher Wechsel kein vorzeitiges Auflösungsrecht des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf Kostenerstattung oder Rückwechsel in das ursprünglich gebuchte Mietobjekt besteht nicht.
2.4 Eine Haftung von Lagerpauli ist für den Fall ausgeschlossen, dass das Mietobjekt aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt nicht genutzt werden kann, es sei denn, es lägen Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Lagerpauli vor. Etwaige aus einer solchen Nutzungsbeeinträchtigung resultierende Schadenersatz-, Minderungs- oder vergleichbare Ansprüche gegen Lagerpauli sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
3. Vertragsdauer
3.1 Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit dem Eingang der Vorauszahlung des Vertragsentgeltes (vgl Pkt 1.2) bei Lagerpauli zustande und wird für die in der Buchung angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen, wobei die Mindestlaufzeit 1 Monat zu den gültigen marktüblichen Konditionen beträgt.
3.2 Mit Ablauf der Vertragsdauer ist das Mietobjekt vom Kunden geräumt und gereinigt zurückzustellen. Nutzt der Kunde das Mietobjekt über die gebuchte Vertragslaufzeit hinaus, so geht das ursprünglich befristete Vertragsverhältnis in ein unbefristetes Vertragsverhältnis (diesfalls ohne Mindestvertragsdauer) über.
3.3 Unbefristete Verträge können von beiden Parteien zum Monatsablauf (Monatstag der Buchung plus ein Monat) unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Die Kündigung erfolgt gegenüber dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, gegenüber Lagerpauli an die E-Mail-Adresse office@lagerpauli.at.
4. Vertragsentgelt
4.1 Mit dem Abschluss der Onlinebuchung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass das Vertragsentgelt für die Mindestvertragslaufzeit (vgl Pkt 3.1) von seinem Bank- oder Kreditkonto eingezogen wird. Für jeden weiteren Monat wird das Vertragsentgelt im Voraus am Monatstag der Buchung eingezogen.
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4.2 Sämtliche Entgelte sind im Voraus fällig, die Abrechnungsperiode entspricht einem Monat, beginnend ab dem Monatstag der Buchung.
4.3 Zahlungen des Kunden erfolgen mittels Kreditkarte, Debit Card oder SEPA-Lastschriftmandat über das Zahlungssystem des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe Ltd, The One Building, 1 Lower Grand Canal Street, Dublin 2, Ireland, im Rahmen der einen integrativen Bestandteil dieser AGB bildenden Stripe-Nutzungsbedingungen, abrufbar unter https://stripe.com/de.connectaccount/legal.
4.4 Lagerpauli steht es frei, vom Kunden gegebenenfalls eine Kaution in Höhe des Entgelts für die Vertragsdauer, zumindest der Mindestvertragsdauer, zu fordern. Wird eine Kaution gefordert, so ist diese zugleich mit dem ersten Vertragsentgelt zur Zahlung fällig. Kautionen sind von Lagerpauli auf einem Anderkonto zu verwahren und nach erfolgter Räumung des Mietobjektes und Abzug allenfalls aufgetretener Schäden oder unbezahlter Vertragsentgelte ohne Verzug und ohne Zinsen an den Kunden zu refundieren.
5. Vertragsauflösung
5.1 Zum Vertragsende hat der Kunde das Mietobjekt geräumt und gereinigt zurückzustellen.
5.2 Im Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Rückstellung kommt Pkt 3.2 dieser AGB zur Anwendung. Lagerpauli behält sich ausdrücklich die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche vor.
5.3 Beiden Vertragsparteien steht das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit vorzeitig aufzulösen.
5.4 Wurde eine Kaution vereinbart, so ist Lagerpauli berechtigt, diese um jene Beträge zu reduzieren, die für die Reinigung des Mietobjektes, für die Beseitigung allfälliger Schäden oder Verschmutzungen, für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene NFC-Chips, Vertragsentgeltrückstände, Rückstände bei allfällig zusätzlich gebuchten Leistungen, Rückstände bei mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Gebühren oder Strafzahlungen, Verzugszinsen sowie die Verwertung oder Entsorgung zurückgelassener Gegenstände notwendig sind.
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6. Nutzung des Mietobjektes
6.1 Das Mietobjekt wird ausschließlich für Lagerzwecke zur Verfügung gestellt. Ausdrücklich untersagt ist jede Nutzung des Mietobjektes zu Wohn-, Beherbergungs-, Unterkunfts-, Büro- oder Werkraumzwecken einschließlich der Verwendung des Mietobjektes als Geschäftsraum (einschließlich der Benennung als Geschäftsadresse), als Magazin, Werkstätte, Arbeitsraum, Amts- oder Kanzleiraum. Die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes in seiner geltenden Fassung wird ausdrücklich ausgeschlossen (§ 1 Abs 2 Z 1 MRG). Ein Verstoß berechtigt Lagerpauli zur sofortigen Vertragsauflösung gemäß Pkt 5.3.
6.2 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, seine vertraglichen Rechte auf Dritte zu überbinden und insbesondere, das Mietobjekt weiter zu vermieten oder sonstige Rechte aus dem Vertrag mit Lagerpauli an Dritte zu übertragen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Lagerpauli zur sofortigen Vertragsauflösung (Pkt 5.3).
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Einbringung seiner Lagergegenstände größte Vorsicht walten zu lassen und keine fremden Gegenstände oder Raum- und Gebäudeteile zu beschädigen, sowie überhaupt seine Rechte möglichst schonend ohne wie immer geartete Störung Dritter, insbesondere durch Lärm, Geruch oder optische Belästigungen einschließlich wie immer gearteter sonstiger Emissionen, auszuüben.
6.4 Der Zutritt zum Mietobjekt steht dem Kunden grundsätzlich jederzeit zu. Lagerpauli behält sich eine Einschränkung der Öffnungszeiten jedoch in begründeten Ausnahmefällen ausdrücklich vor. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere in einem triftigen Grund oder berechtigten Interessen, wie beispielsweise bei der Durchführung von Erhaltungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, Umbauten, Modernisierungsarbeiten, bei Gefahr in Verzug oder zur Wahrnehmung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen. Änderungen der Öffnungszeiten sind dem Kunden rechtzeitig an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
6.5 Lagerpauli ist berechtigt, das Mietobjekt bei Gefahr in Verzug, behördlichem oder gesetzlichem Auftrag, Verdacht eines unmittelbar bevorstehenden Schadenseintrittes oder aufgrund einer drei Tage zuvor an die E-Mail-Adresse des Kunden versendeten Anzeige jederzeit zu öffnen und zu betreten.
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6.6 Werden planbare Arbeiten am Ort oder in der Nähe des Mietobjektes durch Lagerpauli durchgeführt, so ist der Kunde 7 Tage vor Durchführung der jeweiligen Arbeiten an seine E-Mail-Adresse über die Durchführung dieser Arbeiten und die eingeschränkte oder nicht mögliche Nutzung des Mietobjektes zu informieren.
6.7 Folgende Gegenstände dürfen im Mietobjekt nicht gelagert werden, ein Verstoß berechtigt Lagerpauli zur Vertragsauflösung iSv Pkt 5.3:
– Nahrungsmittel und verderbliche Waren, es sei denn, ihre Verpackung schließt einen Befall durch Schädlinge aus (beispielsweise Dosen);
– lebende oder tote Lebewesen jeglicher Art einschließlich Tieren, Pflanzen, Pilzen und Menschen einschließlich Teilen derselben;
– alle Arten von Suchtmitteln und rezeptpflichtigen Medikamenten, sofern sie nicht ohnedies unter einen anderen Punkt dieser Aufzählung fallen;
– leicht entzündliche oder brennbare Stoffe und Flüssigkeiten, wie insbesondere Benzin, Öle, Gase, Lösungsmittel, Farben, Batterien, Akkus;
– alle Arten gefährlicher Gegenstände insbesondere einschließlich unter Druck stehender Gase, Waffen, Munition, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien sowie alle mit einem GHS-Gefahrenpiktogramm versehenen Stoffe;
– sämtliche rauch-, gas- oder geruchabsondernde Materialien einschließlich solcher Materialien, die durch wie immer geartete Emissionen Personen oder Sachen schädigen können;
– sämtliche verbotenen Substanzen und Gegenstände sowie unrechtmäßig erworbene Gegenstände;
– Kleidung, insbesondere Pelze, sofern sie nicht absolut luftdicht verpackt sind;
– Bargeld, Schmuck, Briefmarken und Münzsammlungen, Antiquitäten, Kunstgegenstände und Orientteppiche mit einem EUR 300,00 übersteigenden Wert;
– Gegenstände, die den Wert der spezifischen Versicherungsdeckung (vgl Pkt 8) überschreiten (sofern keine erhöhte, Lagerpauli vorab schriftlich nachzuweisende, Versicherungsdeckung auf Kosten des Kunden vorliegt);
– Gegenstände, die eine Bodenbelastung von 500 kg/m2 übersteigen;
6.8 Im Objekt sowie am gesamten Lagerstandort sind das Rauchen und der Alkoholkonsum strengstens untersagt. Ein Verstoß ist als wichtiger Grund iSv Pkt 5.3 zu qualifizieren.
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7. Zutritt zum Mietobjekt
Der Zutritt zum Mietobjekt ist nur dem Kunden, seinen Begleitpersonen (bis zu 2 Personen) oder einer schriftlich zuvor bevollmächtigten Person gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Überbindung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf die bevollmächtigte Person.
8. Versicherung
Der zulässige Inhalt des Mietobjektes (vgl Pkt 6.7) ist mit einer Deckungssumme von EUR 6.000,00 versichert. Die Versicherungsprämie ist im Vertragsentgelt gemäß Pkt 4 inkludiert. Eine Haftung über die Versicherungssumme hinaus ist, sofern ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Lagerpauli verschuldet wurde, ausgeschlossen. Dem Kunden ist es unbenommen, eine höhere Versicherungsdeckung oder – ohne Anspruch auf Vergütung der im Vertragsentgelt bereits inkludierten Prämie – eine andere Versicherungsanstalt zu wählen. Es stellt eine Obliegenheit des Kunden dar, für eine entsprechende Versicherungsdeckung zu sorgen, sofern der Wert des Inhaltes des Mietobjektes EUR 6.000,00 übersteigt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherer im Fall einer Unterdeckung einen Unterdeckungseinwand erheben könnte, was gegebenenfalls nur zu einer anteilsmäßigen Schadensübernahme durch den Versicherer führen könnte. Eine Haftung seitens Lagerpauli für eine Unterversicherung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Pflichten von Lagerpauli
Lagerpauli erklärt verpflichtend, dass er
9.1 Eigentümer respektive rechtmäßiger Besitzer der dem Kunden angebotenen Mietobjekte und dazu berechtigt ist, über diese vertraglich zu verfügen;
9.2 ein Mietobjekt im gleichen Zeitraum nicht mehrfach anbieten oder vermieten wird;
9.3 mit diesem Vertrag nicht in Rechte Dritter eingreift;
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9.4 die vom Kunden in das Mietobjekt eingebrachten Gegenstände weder nutzen, verbrauchen, verwerten, beschädigen oder aus dem Mietobjekt entfernen wird, sofern hierzu keine explizite vertragliche Ermächtigung besteht;
9.5 das Mietobjekt des Kunden nicht für eigene Zwecke, insbesondere die Lagerung eigener Objekte, verwenden wird;
9.6 dem Kunden alle vertragsrelevanten Informationen ohne Verzug an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse weiterleiten wird. Das umfasst die Verpflichtung, den Kunden über allfällige Schäden an den von ihm eingebrachten Gegenständen unverzüglich zu informieren.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde erklärt verpflichtend, dass:
10.1 sämtliche vertraglich vorgesehenen Zahlungen pünktlich und vollständig geleistet werden. Zur Besicherung sämtlicher Ansprüche, die Lagerpauli im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag gegenüber dem Kunden zustehen, räumt der Kunde Lagerpauli (unbeschadet des § 1101 ABGB) explizit ein vertragliches Pfandrecht an sämtlichen im Mietobjekt lagernden Gegenständen ein. Zur Ausübung des Pfandrechtes ist Lagerpauli berechtigt, dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen den Zutritt zum Objekt zu verweigern, das Mietobjekt des Kunden zu öffnen und die pfandgegenständlichen Fahrnisse ohne Mitwirkung und Anwesenheit des Kunden unter schriftlicher Setzung einer dreiwöchigen Frist an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse der Verwertung zuzuführen und die offenen Forderungen zuzüglich einer Manipulationsgebühr in Höhe von 5% der offenen Forderung aus dem Verwertungserlös zu berichtigen;
10.2 das Mietobjekt ausschließlich zu den zulässigen Zwecken (siehe aber Pkt 6.7) zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zur vorzeitigen Vertragsauflösung durch Lagerpauli gemäß Pkt 5.3;
10.3 das Mietobjekt sowie die allgemeinen Gebäudeteile nach Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen;
10.4 das Mietobjekt bei Übernahme zu kontrollieren und allfällige Schäden oder Mängel einschließlich Verunreinigungen mit Fotos zu dokumentieren und Lagerpauli umgehend,
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längstens binnen 3 Tagen ab Übernahme bei sonstigem Haftungsausschluss, bekannt zu geben;
10.5 das Begehen das Mietobjektes zu ermöglichen, sofern dies 7 Tage vorab an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse (insbesondere zum Zweck von Inspektionen, Reparaturen, etc.) angezeigt wurde;
10.6 die eingelagerten Gegenstände spätestens einen Tag vor Ablauf der Vertragsdauer abzuholen und das Mietobjekt geräumt in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Es wird empfohlen, den Zustand des Mietobjektes durch Fotos zu dokumentieren;
10.7 das Mietobjekt und das Lagergebäude nur in einer Weise zu nutzen, die andere Kunden, Nachbarn und Lagerpauli weder stören noch beeinträchtigen könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzige zugelassene Tätigkeit im Mietobjekt und im Lagergebäude im Be- und Entladen des Mietobjektes mit Gegenständen des Kunden ist. Dabei dürfen weder der Verkehr auf dem Lagerareal noch andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen in irgendeiner Form behindert werden;
10.8 es zu unterlassen, Gegenstände im Lagergebäude oder Lagerareal außerhalb seines Mietobjektes abzustellen oder zu lagern. Er hat es ferner zu unterlassen, ohne explizite schriftliche Genehmigung seitens Lagerpauli an der Wand, an der Decke oder am Boden des Mietobjektes Gegenstände zu befestigen oder irgendwelche Veränderungen im oder am Mietobjekt vorzunehmen.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart. In Ausnahmefällen kann die Zahlung auch auf Rechnung erfolgen, beispielsweise, falls der Kunde über keine E-Mail-Adresse verfügt. Auch diesfalls erfolgt der Vertragsabschluss erst mit Zugang der Zahlung des Vertragsentgeltes an Lagerpauli. Sollte eine von Lagerpauli angebotene Zahlungsmethode nicht mehr verfügbar sein, so wird Lagerpauli den Kunden schriftlich an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren und eine alternative Zahlungsmethode anbieten.
11.2 Der Kunde stimmt zu und ermächtigt Lagerpauli, alle zur Zahlungsabwicklung aktuell und zukünftig erforderlichen Daten zu erheben und an den Zahlungsmittelprovider zu übermitteln. Der Kunde stimmt den AGB des Zahlungsmittelproviders ausdrücklich zu.
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Schlägt eine Kundenzahlung fehl, so hat der Kunde Lagerpauli schad- und klaglos zu halten, sofern die Rückbuchung auf die Änderung von Zahlungsdaten des Kunden zurückzuführen ist und der Kunde diese Änderung Lagerpauli nicht an die E-Mail-Adresse offcie@lagerpauli.at bekannt gegeben hat.
11.3 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen iHv 4% pro Jahr vereinbart.
11.4 Sollte der Kunde einen Zahlungsrückstand trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung nicht begleichen, so ist Lagerpauli berechtigt, den Vertrag gemäß Pkt 5.3 vorzeitig aufzulösen und von seinem Pfandrecht (Pkt 10.1, § 1101 ABGB) Gebrauch zu machen.
11.5 Lagerpauli ist berechtigt, sich zur Eintreibung offener Rückstände eines Rechtsanwaltes zu bedienen, der Kunde ist diesfalls zum Ersatz der Lagerpauli vom Rechtsanwalt in Rechnung gestellten Eintreibungskosten verpflichtet.
11.6 Allfällige Kosten des Geldtransfers im Rahmen der Zahlungsabwicklung sind vom Kunden zu tragen.
11.7 Zahlungen des Kunden sind zunächst auf Zinsen, dann auf Kosten und letztlich auf das ausständige Kapital anzurechnen, sofern keine andere ausdrückliche Widmung erfolgt.
12. Widerrufsrecht (Konsumenten)
12.1 Dem Kunden steht, sofern er Verbraucher ist, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss (Pkt 1.2) zu.
12.2 Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Dienstleistung nicht rückgängig zu machen ist.
12.3 Die Erklärung des Kunden, vom Vertrag zurück zu treten, ist an keine bestimmte Form gebunden und hat an die E-Mail-Adresse office@lagerpauli.at zu erfolgen.
12.4 Für die Rücktrittserklärung steht dem Kunden auf Wunsch das beiliegende, auch unter dem Link „Musterwiderrufsformular“ abrufbare standardisierte Widerrufsformular zur Verfügung.
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12.5 Die Rücktrittsfrist wird durch rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung ausgeübt.
12.6 Lagerpauli wird das bezahlte Vertragsentgelt nach Einlangen der Rücktrittserklärung refundieren, sofern der Rücktritt rechtzeitig erfolgte.
12.7 Für die Refundierung des Vertragsentgeltes ist Lagerpauli berechtigt, das selbe Zahlungsmittel wie bei der Zahlung zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart wünscht.
13. Datenschutz
13.1 Lagerpauli verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Kunden erfolgen sowie zur Erfüllung auf dem Rechnungslegungsgesetz und den steuerlichen Bestimmungen (steuerliche Aufbewahrungsfrist) basierenden Vorschriften.
13.2 Sofern die Verarbeitung der Daten nicht unmittelbar auf dem Vertragszweck oder einer rechtlichen Verpflichtung beruht, erfolgt sie zur Wahrung der berechtigten Interessen von Lagerpauli, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
13.3 Grundsätzlich werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art 9 DSGVO (sensible Daten) verarbeitet. Verarbeitet werden Name, E-mail-Adresse, Postanschrift, Geburtsdatum, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie vertragliche und technische Vertragsdetails.
13.4 Der Abschluss und die Durchführung des Vertrages sind ohne die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden nicht möglich. Die verarbeiteten Daten werden zum Teil an externe Dienstleister wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte weiter gegeben, sofern dies der Verarbeitungszweck erfordert.
13.5 Lagerpauli löscht die personenbezogenen Daten des Kunden, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, wobei es vorkommen kann, dass
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personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der wechselseitig Ansprüche geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von 3 oder bis zu 30 Jahren). Überdies werden die personenbezogenen Daten des Kunden insoweit verarbeitet, als Lagerpauli hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
13.6 Der Kunde kann unter der Adresse von Lagerpauli, Einsiedlerplatz 6A/1, A-1050 Wien, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kann er eine Berichtigung der verarbeiteten Daten verlangen, sofern unrichtige Daten zu seiner Person gespeichert wurden. Weiters hat der Kunde das Recht, unter Berücksichtigung des Verarbeitungszwecks die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten zu begehren, sofern diese unvollständig gespeichert sein sollten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kunde die Löschung seiner Daten sowie eine Einschränkung der Verarbeitung und eine Herausgabe der von ihm bereit gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, verlangen.
13.7 Schließlich hat der Kunde das Recht, sich mit seiner Beschwerde an Lagerpauli oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde, das ist die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, A-1080 Wien, zu wenden.
14. Allfälliges
14.1 Sämtliche Korrespondenz zwischen den Parteien erfolgt gegenüber dem Kunden über die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse und gegenüber Lagerpauli über die E-Mail-Adresse office@lagerpauli.at. Sollte sich die E-Mail-Adresse des Kunden ändern, so ist er verpflichtet, dies Lagerpauli unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Sollte die E-Mail-Korrespondenz für den Kunden ausnahmsweise aus von ihm zu beweisenden wichtigen Gründen nicht tragbar sein, so ist die Korrespondenz in schriftlicher Form per Post zulässig. Postsendungen an den Kunden erfolgen an die bei der Buchung oder eine andere, vom Kunden später bekannt gegebene Postadresse.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB der und der darüber hinaus getroffenen weiteren Vereinbarungen undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und der weiteren Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien kommen ausdrücklich überein, dass die dem Parteiwillen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommende, durchführbare und zulässige Bestimmung als vereinbart gilt.
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14.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Versand von E-mails an die jeweils bekannt gegebenen E-Mail-Adressen erfüllt dieses Schriftlichkeitserfordernis. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
14.4 Die Irrtumsanfechtung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
14.5 Diese AGB ergänzen die zwischen Lagerpauli und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag diesen AGB vor.
14.6 Lagerpauli ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen und im Online-Kundenportal seiner Website (www.lagerpauli.at) zu veröffentlichen. Lagerpauli informiert den Kunden einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt über solche Änderungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die Änderungen der AGB treten in Kraft, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats ab Information den vorgenommenen Änderungen schriftlich (E-Mail) widerspricht.
14.7 Druckfehler, Irrtümer oder technische Änderungen bleiben seitens Lagerpauli ausdrücklich vorbehalten.
14.8 Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der RZR Real GmbH, FN 241489g. Österreichisches Recht ist anwendbar. Ist der Kunde Verbraucher, so ist für Klagen gegen ihn die Zuständigkeit jenes Gerichts zwingend vorgesehen, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, sofern die Rechtsstreitigkeit nicht bereits entstanden ist (§ 14 Abs 1 KSchG). Klagen des Konsumenten gegen Lagerpauli fallen in die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien, sofern nach dem Gesetz keine zwingende Gerichtszuständigkeit gegeben ist.